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Nordic Walking

Trekking- & Walking Stöcke


Die alpine Landschaft will auf sicheren Pfaden und mit der geeigneten Ausrüstung erobert werden. Die alpinen und hochalpinen Touren, das rasch wechselnde Wetter und die unterschiedlichen Wege – alles verlangt nach der richtigen Planung und einem erstklassigem Equipment. Von der passenden Funktionskleidung über Schuhe bis zu Rucksäcken und Tourenstöcken. Komm vorbei und lass dich in unseren Sportshop fachkundig beraten. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für dich!

Verleihpreise

Trekking- & Walking Stöcke

  • Mietdauer in Tagen
  • Stöcke

Wandern mit Stock


Wenn du mit Stöcken wanderst, hast du automatisch eine Menge Vorteile im Gepäck. Bergab schonst du deine Knie, bergauf bleibst du trittsicher. Auf geraden Strecken kommst du in einen schönen Geh-Takt, der dich sportlich motiviert.

Wanderschuhe


Wanderschuhe bzw. Trekkingschuhe sind Outdoorschuhe für gute Wege, einfaches Gelände und kürzere Touren. Wir beraten dich, worauf es ankommt und wo die Unterschiede zu stabileren, Bergschuhen liegen.

Equipment


Bedenke, dass sich die Wetterlage in den Bergen rasch ändern kann. Je nach Wetter ist auch ein Regenschutz empfehlenswert. Er schützt dich je nach Bedarf vor der Sonne oder vor Wind und Regen.

Mietbedingungen

  1. Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.
  2. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
  3. Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
  4. Das Sportgerät kann gegen Bruch und Diebstahl versichert werden.
  5. Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.
  6. Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.
  7. Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Falle wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.
  8. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Bedingungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet. Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss.
  9. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder Diebstahl verhindert wird - Ski sollen nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Skisafes verwahrt werden. Aufbewahrung des Sportgerätes während der Nacht: in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ.
  10. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten.
  11. Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.